Anrechnung
Die Anrechnung von Kompetenzen, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden, sorgt für eine bessere Durchlässigkeit zwischen dem akademischen und anderen Bildungssystemen, etwa der beruflichen Bildung. Sie kann ein wichtiges Instrument für eine Öffnung der Hochschulen gegenüber neuen Zielgruppen darstellen und einer besseren Chancengerechtigkeit dienen. Durchlässigkeit hat darüber hinaus auch für die akademische Weiterbildung und das Lebenslange Lernen, vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels und sich rasch ändernder Anforderungen der digitalen Arbeitswelt, eine hohe Bedeutung.
Im Unterschied zur Anerkennung, die sich auf Kompetenzen oder Leistungen, die an Hochschulen erbracht wurden, bezieht, setzt die Anrechnung bei der Prüfung die Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau voraus. Dagegen stellt die Anerkennung das Konzept des wesentlichen Unterschieds im Kompetenzerwerb in den Mittelpunkt.
Definition
Anrechnung an Hochschulen bezieht sich auf Kompetenzen und Qualifikationen, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden und mit dem Ziel der Aufnahme oder Verkürzung eines Studiums an Hochschulen angerechnet werden. Ziel ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufragen und ggf. Studienzeiten qualitätsgesichert und sinnvoll zu verkürzen. Die Kompetenzen können in unterschiedlichen (formalen, non-formalen oder informellen) Bildungszusammenhängen erlangt worden sein. Im Prozess der Anrechnung wird die Gleichwertigkeit der Kompetenzen nach Inhalt und Niveau geprüft. Bei der Gestaltung der Anrechnungsverfahren wird zwischen individuellen, pauschalen und kombinierten Verfahren unterschieden.
Ziel der Anrechnung ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufragen und ggf. Studienzeiten qualitätsgesichert und sinnvoll zu verkürzen. Die Kompetenzen können in unterschiedlichen Bildungszusammenhängen erlangt worden sein: formalen, non-formalen oder informellen. Die Hochschulen sind verpflichtet, außerhochschulisch erworbene Kompetenzen gemäß der jeweiligen Landeshochschulgesetze, in der Regel bis zu 50 Prozent der Studienleistungen, anzurechnen.
Einen grundlegenden Zugang ermöglicht die Handreichung Anrechnung an Hochschulen: Organisation – Durchführung – Qualitätssicherung des Projekts nexus der HRK.
Regelungen
Auf Ebene der Bundesländer regeln die jeweiligen Landeshochschulgesetze die Anrechnung. Zur Umsetzung müssen die Hochschulen die entsprechenden Regelungen in ihren Studien- und Prüfungsordnungen verankern. Die Formulierungen in den Landesgesetzen orientieren sich an einer Reihe von Beschlüssen und Vorgaben, z. B. der KMK oder des Akkreditierungsrates.
Auch Akkreditierungsvorgaben enthalten Regelungen zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen, wie z. B. in der Begründung zur Musterrechtsverordnung (MRVO) § 9 „Besondere Kriterien für die Kooperation mit nichthochschulischen Partnern“:
„[D]ie Hochschulen […] sind für die Qualitätssicherung […] der Anrechnungsverfahren von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen [verantwortlich]. Anrechenbar sind nur solche Kompetenzen, die nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll. Dabei können solche außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten höchstens 50 % eines Hochschulstudiums ersetzen. […].“
Gleichwertigkeitsprüfung
Die Anrechnung setzt im Gegensatz zur Anerkennung die Gleichwertigkeit (Äquivalenz) der Leistungen nach Inhalt und Niveau voraus. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit, deren Grundlage die Lernergebnisse darstellen, können Qualifikationsrahmen, insbesondere der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR), oder andere Referenzsysteme wie generische Lernzieltaxonomien (bspw. nach Anderson und Krathwohl) herangezogen werden. Eine Hilfestellung zur Vorbereitung von Anrechnungsentscheidungen bietet auch der Module Level Indicator (MLI) der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Auf den Seiten 85-91 der Publikation Die Gestaltung durchlässiger Bildungsangebote durch Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge von Dr. Wolfgang Müskens können Sie nähere Informationen zur Anwendung des MLI erfahren.
Anrechnungsverfahren
Bei der Gestaltung der Anrechnungsverfahren wird i. d. R. zwischen individuellen und pauschalen Verfahren unterschieden:
Individuelle Anrechnung: Für den Studiengang wird anhand der vom Studierenden vorgelegten Unterlagen geprüft, ob und in welchem Umfang die außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bzw. Kenntnisse und Fähigkeiten Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und diese damit ersetzen können. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt immer im Einzelfall.
Pauschale Anrechnung: Bei dieser Art der Anrechnung wird eine bestimmte Qualifikation, bspw. ein Ausbildungsgang, von einem Expertengremium mit dem Studiengang abgeglichen. Studienbewerberinnen und -bewerber, die diese Qualifikation nachweisen können, können dann ohne individuelle Prüfung die entsprechenden Module angerechnet bekommen. Diese Form der Anrechnung ist personenunabhängig.
Häufige Fragen zur Anrechnung
Antworten auf weiterführende Fragen zu den Themen: rechtlicher und regulatorischer Rahmen, inhaltliche Entscheidung/Bewertungskriterien, Verfahren, Umgang mit Noten, Fristen, Nachweise für Kompetenzen, Dokumentation, Mehrfachverwertung von Leistungen, Obergrenzen, Sonstiges.
Weitere Informationen
Warum sich Anrechnung für potenzielle Studierende lohnt, zeigt das Videoporträt des Kompetenzbereichs Anrechnung der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Neben zahlreichen Informationen rund um das Thema Anrechnung bietet die zentrale Informationsplattform DAbeKom der Fachhochschule Bielefeld zudem bundesweite Angebote zur individuellen und pauschalen Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge sowohl für die Absolventinnen und Absolventen, als auch für die Anbieter der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einerseits und für Hochschulen andererseits.
Wie die Begriffe Anerkennung und Anrechnung unterschieden werden, welche Gründe es gibt, sich Anrechnung zu widmen sowie welche Herausforderungen und Chancen Anrechnung für Hochschulen bietet, erläutert eine Videoserie, die im Rahmen von „Offene Hochschulen“ entstanden ist.