Die Universität Vechta hat basierend auf den Praxiserfahrungen zur individuellen Anrechnung ein Verfahren zur pauschalen Anrechnungspraxis eingeführt.
Grundsätze, Standards, Prozesse und Verantwortlichkeiten wurden von einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe entwickelt, die von einem HRK-Expert:innen-team begleitet wurde. Es wurde bewusst sehr praxisorientiert vorgegangen, beispielsweise indem die Instrumente für die Gleichwertigkeitsprüfungen exemplarisch bei der Durchführung von zwei Äquivalenzvergleichen erprobt wurden.
Die Ergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppe wurden in den entsprechenden Gremien vorgestellt und diskutiert. Das pauschale Anrechnungsverfahren wurde schließlich in der "Richtlinie zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen" verankert, die am 18.04.2023 vom Präsidium beschlossen wurde. Die Richtlinie kann auf der Homepage eingesehen werden: https://www.uni-vechta.de/studium/beratung-und-service/offene-hochschule/anrechnung-ausserh-kompetenzen
Erfahren Sie hier mehr zu den o. g. Praxiserfahrungen zur individuellen Anrechnung. Weitere Informationen zur Etablierung des pauschalen Anrechnungsverfahrens finden Sie unter: https://www.uni-vechta.de/studium/beratung-und-service/offene-hochschule/anrechnung-ausserh-kompetenzen
Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Maria Goldberg (Koordinatorin offene Hochschule)
maria.goldberg@uni-vechta.de
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