Universität Bielefeld

Transparente und einheitliche Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren

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Anlässe für Anerkennungen oder Anrechnungen gibt es vielfältig: Studierende gehen ins Ausland, wechseln den Studienort, das Fach oder haben im beruflichen Kontext Wissen erworben (etc.). Die Entwicklung dieses Bereichs zeigt, dass immer weniger nach dem Kontext des Kompetenzerwerbs gefragt wird, sondern vielmehr die erworbenen Kompetenzen selbst in den Blick genommen werden. Diesem Leitgedanken folgend sind die Anerkennungs- und Anrechnungsmöglichkeiten und Verfahren an der Universität Bielefeld ausgestaltet. Darüber hinaus wird Wert auf Transparenz und Verlässlichkeit für Studierende gelegt.

Die Universität Bielefeld verfügt in weiten Teilen über ein rahmendes Studienmodell, das im Bachelor- und Masterbereich weit verbreitet einen Individuellen Ergänzungsbereich von bis zu 30 ECTS vorsieht, der für Studierende sehr flexibel gestaltbar ist. Jenseits von Anerkennungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Modulen, kann der Individuelle Ergänzungsbereich für pauschale Anerkennungen und Anrechnungen genutzt werden.

Die Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung sind universitätsweit einheitlich und transparent ausgestaltet und die Antragstellung wird elektronisch unterstützt. Studierende werden durch das jeweilige Curriculum geführt und können Angaben machen, wenn sie meinen, bestimmte Kompetenzen bereits anderweitig erworben zu haben. Integriert in diese Verfahren ist auch die Option des Abschlusses eines Learning Agreements vor einem Auslandsaufenthalt.

Auf der Website werden weitergehende Hinweise zum Verfahren gegeben und grundlegende Fragen zur Anerkennung und Anrechnung beantwortet. Sämtliche Dokumente stehen zentral zur Verfügung.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt dezentral in den Fakultäten. Die Ansprechpersonen sind ausgewiesen. Auch den Fakultäten stehen Dokumente und Hinweise zur Verfügung, um universitätseinheitlich zu agieren.

Weiter Informationen finden Sie unter: https://uni-bielefeld.de/anerkennung/

Ansprechpartner für Rückfragen:
Bastian Simon (Justitiar)
bastian.simon@uni-bielefeld.de
Tel.: +49 521 106 5221

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