Universität Vechta

Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen: Erstberatung und Begleitung im individuellen Anrechnungsverfahren

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Die Erstberatung und Begleitung soll Studierende in die Thematik der Anrechnung einführen (Informationsveranstaltungen), sie bei der individuellen Kompetenzanalyse und -reflexion unterstützen und sie befähigen, ein argumentativ dichtes und vor allem belastbares Anrechnungsportfolio zu erstellen, welches die eigenen erworbenen Kompetenzen mit den im Studium geforderten in Relation setzt.

Das an der Universität Vechta implementierte Verfahren zur individuellen Anrechnung sieht eine verbindliche Erstberatung bei der Koordination Offene Hochschule vor. Die Stelle ist bei der Zentralen Studienberatung angesiedelt und informiert und berät studiengangsübergreifend zu Anrechnungsfragen. Neben der Erläuterung von Verfahrensabläufen steht die Vermittlung der Anrechnungskriterien im Vordergrund. Auf Wunsch der Studierenden findet eine individuelle Begleitung der Kompetenzanalyse und -reflexion statt.

Darüber hinaus werden regelmäßig niedrigschwellige Informationsveranstaltungen für Studierende angeboten, in denen über die Möglichkeit der individuellen Anrechnung von Kompetenzen, die im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung(en) sowie von Berufstätigkeiten erworben wurden, aufgeklärt und der Antrag auf Anrechnung erläutert wird.

Die Einführung der verbindlichen Erstberatung hat sich positiv auf die Qualität der Anrechnungsanträge ausgewirkt. Dies wurde durch Rückmeldungen von Modulverantwortlichen bestätigt, die die Prüfung der Anträge vornehmen. Studierende berichten von einem souveräneren Umgang mit der Thematik Anrechnung und mit den im Prozess involvierten Personen. Darüber hinaus dient der angeleitete Reflexionsprozess der eigenen Kompetenzen im Rahmen der Antragsbearbeitung und -stellung auch der persönlichen Entwicklung der Studierenden.

Sowohl die Bereitstellung der Informationen, die Beratungen zu den Anträgen wie auch die persönliche Begleitung der Antragstellenden werden gut angenommen und funktionieren. Anrechnungen sind allerdings, wenn sie in einem individuellen System organisiert sind, zumindest in Teilen abhängig von den Begutachtenden. Hier kann es zu Bewertungsunterschieden kommen, die das Konzept der individuellen Anrechnung durchaus vor Herausforderungen stellen.

Das Informations- und Beratungsangebot wird durch eine auf Dauer besetzte Stelle sichergestellt. Als Grundbedingungen für eine gelingende Anrechnungspraxis außerhochschulisch erworbener Kompetenzen sind ein entsprechendes Selbstverständnis und eine "Öffnung" der Hochschule zu nennen. Darüber hinaus trägt die verbesserte Antragsqualität zu einem graduellen Einstellungswandel auf Seiten der Begutachtenden bei und hat so einen positiven Einfluss auf den Erfolg des Gesamtverfahrens.

An der Universität Vechta wurde 2022/23 aufbauend auf den Erfahrungen der Praxis zur individuellen Anrechnung die Implementierung eines pauschalen Anrechnungsverfahrens vorbereitet und verabschiedet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.uni-vechta.de/studium/beratung-und-service/offene-hochschule/anrechnung-ausserh-kompetenzen

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Maria Goldberg (Koordinatorin Offene Hochschule)
maria.goldberg@uni-vechta.de
Tel.: +49 4441 15 166

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