Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Anerkennungssatzung und Kommission für fachbereichsübergreifende Angelegenheiten der Anerkennung und Anrechnung

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In Fragen der Anerkennung und Anrechnung sollen an der JGU fach- und fachbereichsübergreifende Standards gelten, insbesondere da die JGU einen hohen Anteil an Studienangeboten hat, an denen zwei bzw. drei Fächer beteiligt sind. Aufgrund der dezentralen Organisation des Prüfungswesens ergeben sich für Mehr-Fächer-Studiengänge zum Teil unterschiedliche Zuständigkeiten.

Mit dem Ziel, die An­er­ken­nungs­ver­fahr­en für die Studierenden transparent und verlässlich zu gestalten und einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für alle Beteiligten zu schaffen, wurde vom Senat eine fachbereichsübergreifende Anerkennungssatzung beschlossen. Geregelt sind neben der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen, die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Qualifikationen. Die Zuständigkeit und fachliche Verantwortung für die Anerkennungs- bzw. Anrechnungsverfahren verbleibt dabei bei den Fachbereichen.

Die Anerkennungssatzung sieht zudem die Einrichtung einer „Kommission für fachbereichsübergreifende Angelegenheiten der Anerkennung und Anrechnung“ vor. Der Kommission unter der Leitung des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Studium und Lehre gehören neben Studierenden vor allem Personen aus den Fachbereichen und der zentralen Verwaltung an, die mit den entsprechenden Fragen befasst sind. Hauptaufgabe der Kommission ist es, die Standards von Anerkennung und Anrechnung zusammen mit den zuständigen Senatsgremien universitätsweit weiterzuentwickeln.

Durch den fachbereichsübergreifenden Austausch innerhalb der Kommission wird die kontinuierliche Weiterentwicklung gesamtuniversitärer Standards befördert und ermöglicht. So können fachbereichsübergreifende relevante Entwicklungen diskutiert oder Good-Practice-Beispiele identifiziert werden, die sich für die Übertragung in andere Fachbereiche oder die Gesamtuniversität eignen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/Hochschulauswahlsatzung_aktuell.pdf

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Silvia Fath-Keiser (Mitarbeiterin im Referat Studiengangsentwicklung und Prüfungsrecht)
keiser@uni-mainz.de
Tel.: +49 61313 9378 18

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