Neben Lehre und Forschung gehört die wissenschaftliche Weiterbildung zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen in Deutschland im Sinne des Lebenslangen Lernens. Als wissenschaftliche Weiterbildung bezeichnet man Studienangebote auf Hochschulniveau, die i.d.R. nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und nach einer Phase beruflicher Tätigkeit wahrgenommen werden. Sie kann abschlussbezogen (z.B. Zertifikatprogramme, weiterbildender Master) oder auch nicht abschlussbezogen sein. Die Formate wissenschaftlicher Weiterbildung gehen weit auseinander: Weiterbildende Studiengänge stehen immer kleineren Einheiten gegenüber, dabei reicht das Angebot von modular aufgebauten Zertifikatsprogrammen, einzelnen Zertifikatskursen bis hin zu möglichen Micro-Degrees und Badges. Hochschulen müssen prüfen, welche Bedingungen auf Seiten der Weiterbildungsanbieter bzw. der Angebote erfüllt sein müssen, um qualitätsgesichert und kompetenzorientiert eine Brücke zwischen wissenschaftlicher Weiterbildung und Studium (Anerkennung) sowie zwischen beruflicher Weiterbildung und Studium (Anrechnung) bauen zu können.
Die Hochschulen müssen nicht nur geeignete Verfahren zur Anrechnung von Kompetenzen gewährleisten, sondern auch passende Angebote für die tatsächliche Nutzung der Kompetenzpotenziale beruflich qualifizierter Personen bereitstellen sowie diese einfacher zugänglich machen und transparenter darstellen.
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