Der Verwaltungsakt (VA) ist im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Bei einem Verwaltungsakt, oft als Bescheid bezeichnet, handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung. Durch ihn werden abstrakt-generelle Gesetze im Einzelfall vollzogen. Der Verwaltungsakt findet in zahlreichen Rechtsmaterien Anwendung. Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen der Hochschulen sind Verwaltungsakte, die in den Hochschulgesetzen der Länder näher geregelt werden.