Die Global Convention on the Recognition of Qualifications concerning Higher Education (GCR) wurde im November 2019 von der Generalkonferenz der UNESCO angenommen.
Die Global Convention soll die bisherigen regionalen Konventionen, darunter die Lissabon-Konvention, ergänzen und zielt darauf ab, die internationale Mobilität und das Lebenslange Lernen zu fördern. Bestandteil ihrer Bestimmungen sind folglich sowohl hochschulisch als auch außerhochschulisch erworbene (dokumentierte oder zertifizierte) Kompetenzen. Für beide soll das Kriterium des wesentlichen Unterschieds bei der Prüfung eines Antrags auf Anerkennung bzw. Anrechnung gelten (UNESCO 2019, GCR, Art. 5, Abs. 1 und Art. 6, Abs. 1).