Die Akkreditierung wird für alle Bundesländer durch den Studienakkreditierungsstaatsvertrag geregelt, der am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.
Mobilität und Durchlässigkeit stärken:
Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen
Die Akkreditierung wird für alle Bundesländer durch den Studienakkreditierungsstaatsvertrag geregelt, der am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.