In einem (Anrechnungs-)Portfolio werden die vorhandenen Kompetenzen durch authentische Dokumente sowie schriftlicher Dokumentation (z. B. Lebenslauf, Lerntagebuch, biografische Fragebögen, Belege und Nachweise, Übersicht der anrechnungsfähigen Module) gesammelt und den Lernzielen des jeweiligen Moduls zugeordnet.
Dies dient der Sichtbarmachung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten und der Dokumentation formal, non-formal und informell erworbener Kompetenzen. Die antragstellende Person reflektiert und dokumentiert den Prozess der Kompetenzaneignung und die erworbenen Lernergebnisse selbständig und setzt diese in Bezug zu den gemäß Modulbeschreibung zu erzielenden Lernergebnissen.
Die Angaben im Portfolio müssen durch die Hochschule objektiv auf Gleichwertigkeit überprüft werden. In einer Beratung kann weiter erläutert werden, wie genau die Selbsteinschätzung der Kompetenzen durch die Studierenden gewährleistet werden kann.