Die Umsetzung des Studienakkreditierungsstaatsvertrages ist in einer Musterrechtsverordnung operationalisiert worden; sie legt die Details für die Durchführung der Verfahren fest: www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-04-Lehre/02-04-01-Qualitaetssicherung/KMK_Musterrechtsverordnung.pdf