Module bezeichnen Studieneinheiten von Lehrveranstaltungen und Lernzeiten, die inhaltlich und/oder methodisch zusammen gehören und zeitlich begrenzt sind. Sie können verschiedene Lehr- und Lernformen umfassen (z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning etc.) und werden i.d.R. nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. Die Vergabe von Leistungspunkten setzt dabei nicht zwingend eine benotete Prüfung, sondern den erfolgreichen Abschluss eines Moduls voraus.
Ein Studium in einem modularisierten Aufbau besteht aus mehreren Modulen, von denen einige verpflichtend, andere frei wählbar und weitere im Wahlpflichtbereich eines Studiengangs anzusiedeln sind.
Module werden mit Blick auf die Lernergebnisse/Learning Outcomes konzipiert, die Studierende erreichen sollen. Diese sind wiederum am übergreifenden Qualifikationsziel des jeweiligen Studiengangs ausgerichtet. Zur Gestaltung von Modulen haben die Länder in den gemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2003 bzw. 2010 Handlungsempfehlungen verabschiedet, welche die Qualität der Studienganggestaltung in den Hochschulen sichern sollen. Sie sind gleichzeitig Grundlage der Akkreditierung der Studiengänge und sollen zur Ausbildung einer neuen transparenten Qualitätskultur und Selbstverantwortung der Hochschulen beitragen. Die strukturelle und inhaltliche Gliederung eines Studiengangs in Module ist zudem ein notwendiges Teilelement des ECTS-Systems, mit dem es möglich wird, Studienleistungen bzw. den erbrachten zeitlichen Arbeitsaufwand europaweit einheitlich bewerten, vergleichen und anerkennen zu können.
Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangwechsel ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern und in der Akkreditierung zu bestätigen.