Benotete oder nicht benotete Leistungsnachweise bescheinigen das Erreichen der Lernergebnisse in den Modulen nach einer Prüfung und werden entsprechend studienbegleitend ausgestellt.
Leistungsnachweise können in unterschiedlicher Form erbracht werden, u. a. durch schriftliche oder mündliche Prüfungen sowie durch Referate, Hausarbeiten, Portfolio, Exkursionen etc. Die Prüfungsordnungen regeln u. a. die Form, die Anzahl und den Umfang der Leistungsnachweise. Prüfungsordnungen können auch vorsehen, dass für die Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit eine vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen nachgewiesen werden muss.