Ein Landeshochschulgesetz (LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Bundesländer ihre Gesetzgebungshoheit im Hochschulbereich ausüben. Alle Länder haben jeweils ein Hochschulgesetz für ihre Hochschulen. Das Gesetz beinhaltet u.a. allgemeine Regelungen zur Personalstruktur und inneren Organisation der Hochschule sowie zur Ordnung von Studium, Lehre und Forschung einschließlich der Hochschulzulassung und Studienabschlüsse. Die LHGs tragen den Hochschulen i.d.R. auf, Anerkennung und Anrechung selbst in den (Rahmen-)Prüfungsordnungen zu regeln.