Wenn die Summe der vorliegenden Informationen (insbesondere in Anrechnungsverfahren) nicht zu einer eindeutigen Entscheidung führt, können Kompetenzfeststellungsverfahren zur Beurteilung der Kompetenzen der Antragstellenden hinzugezogen werden.
Zu möglichen Kompetenzfeststellungsverfahren gehören bspw. die Erstellung von (Seminar-)Arbeiten, Fachgespräche oder Präsentationen zu fachlich relevanten Themen. Es handelt sich dabei nicht um eine Prüfung mit dem Zweck einer (neuen) Notenvergabe oder einer Veränderung der bestehenden Note, sondern um eine Option, um Zweifel über die anzurechnende Kompetenz auszuräumen.