Bei individuellen Anrechnungsverfahren erfolgen der Äquivalenzvergleich und die Entscheidung über eine mögliche Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen im jeweiligen Einzelfall. Die Studierenden müssen in geeigneter Form das Vorhandensein einzelner Kompetenzen belegen. Wenn in einer Reihe von Einzelfällen ein bestimmtes Zertifikat wiederholt auf ein bestimmtes Modul bzw. eine Reihe von Modulen angerechnet worden ist, kann auf vorherige Entscheidungen Bezug genommen werden.
Als Grundlage des Verfahrens gelten der Antrag und das Portfolio, anhand derer geprüft wird, ob und in welchem Umfang die außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bzw. Kenntnisse und Fähigkeiten Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und diese damit ersetzen können.