Gestuftes Studiensystem

Gestufte Studiengänge sind ein Ziel des Bologna-Prozesses und werden in Deutschland durch die Länderübergreifenden Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz geregelt. Der § 19 des HRG sowie die Bestimmungen der Landeshochschulgesetze stellen die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen dar. Weitere Informationen: http://www.hrk-nexus.de

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