Der Bologna-Prozess wurde mit der gemeinsamen Erklärung „Der Europäische Hochschulraum“ von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministern aus 29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna begonnen. Ziel war es, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen, um die europäischen Hochschulsysteme kompatibler und vergleichbarer, wettbewerbsfähiger und attraktiver zu gestalten, und zwar für Europäer:innen ebenso wie für Studierende und Wissenschaftler:innen von anderen Kontinenten.
Zu diesem Zweck wird auf eine Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme in Europa mithilfe folgender Instrumenten hingearbeitet: die Einführung gestufter Studiengänge mit den drei Stufen Bachelor, Master und Promotion; die Vereinfachung der Anerkennung u. a. durch die Verwendung des Diploma Supplements; die Einführung des Kreditpunktesystems ECTS; die Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung; die Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen und die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung.
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