Die Beweislast beschreibt, wer beweisen muss, dass der Antrag abzulehnen ist. Sie spielt in individuellen Anrechnungsprozessen eine wichtige Rolle: Wird die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen angestrebt, ist es Aufgabe der Antragstellenden, ihre Lernergebnisse und Kompetenzen ausreichend zu belegen, sodass von der Hochschule geprüft werden kann, ob deren Inhalt und Niveau mit den hochschulischen Lernergebnissen und Kompetenzen vergleichbar sind. Dies erfolgt in der Regel durch Portfolios, die von den antragstellenden Studierenden erstellt wird. Es obliegt ihnen, die Nachweise vorzulegen, die für eine qualitätsgesicherte Anrechnungsentscheidung erforderlich sind, d. h. die Beweislast liegt bei ihnen. Bei der individuellen Anrechnung ist der Anrechnungserfolg auch abhängig davon, wie gut die Quellen und wie nachvollziehbar die Kompetenzen aufbereitet sind.