Im Bologna Implementation Report 2020 zur Bestandsaufnahme des Umsetzungsstands im Europäischen Hochschulraums wird aufgezeigt, dass mittlerweile in 10 Mitgliedsstaaten, darunter auch in Deutschland, automatische Anerkennung auf Systemebene im Sinne der Definition des Bologna-Prozesses gegeben ist. Dies bedeutet, dass alle akademischen Qualifikationen – Studienleistungen und -abschlüsse -, die in den Hochschulen der teilnehmenden Staaten ausgestellt wurden und keinen wesentlichen Unterschied aufweisen, wie inländische Leistungen und Abschlüsse behandelt und anerkannt werden. Hierzu ist es notwendig, dass alle Prinzipien der Lissabon-Konvention, darunter die regelhafte Anerkennung, implementiert sind. Daneben gibt es zwischenstaatliche Abkommen, wie z.B. zwischen den Benelux- und den Balitischen Staaten, die akademische Qualifikationen im Bereich der Hochschulausbildung künftig automatisch und rechtsverbindlich gegenseitig anerkennen wollen.