Anrechnung

Die Anrechnung von gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden, hat einen zentralen Stellenwert für die Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studierendengruppen und erleichtert den Übergang zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Ziel ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufragen und ggf. Studienzeiten qualitätsgesichert und sinnvoll zu verkürzen. Die Kompetenzen können in unterschiedlichen (formalen, non-formalen oder informellen) Bildungszusammenhängen erlangt worden sein. Die Hochschulen sind i.d.R. verpflichtet, außerhochschulisch erworbene Kompetenzen bis zu 50 Prozent der Studienleistungen anzurechnen. Entsprechende Regelungen sind in den Prüfungsordnungen zu verankern.

Für die Prüfung der Gleichwertigkeit sollte u.a. der Hochschulqualifikationsrahmen herangezogen werden. Bei der Gestaltung der Anrechnungsverfahren wird zwischen individuellen, pauschalen und kombinierten Verfahren unterschieden.

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