(Wandel der) Bedarfe und Strategien für eine optimierte Anerkennungs- und Anrechnungspraxis

1. März 2021

Der Beitrag knüpft an den Impulsvortrag „Anerkennung und Anrechnung – Erfolge, Herausforderungen und Wandel der Bedarfe aus der Sicht der Hochschulforschung“ an, den die Autorin am 02.02.2021 im Rahmen der Auftaktveranstaltung des Projekts MODUS der HRK gehalten hat.

In den vergangenen zehn Jahren haben Hochschulen verstärkt Anstrengungen unternommen, um Verfahren der Anerkennung und Anrechnung in ihren Studienbetrieb zu implementieren und damit die Mobilität von Studierenden einerseits, sowie die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung andererseits, zu befördern. Dazu haben auch Förderprogramme beigetragen wie der Qualitätspakt Lehre, der als ein Ziel die Internationalisierung der Hochschullehre und damit auch die Verbesserung der studentischen Mobilität hatte, sowie der Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung – offene Hochschulen“, durch den das berufsbegleitende Studieren und das lebenslange, wissenschaftliche Lernen in ihrer Bedeutung gestärkt wurden[1]. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel haben in Hochschulen, die in Hinblick auf Mobilität und Durchlässigkeit bislang wenig oder gar nicht in Erscheinung getreten waren – dies sind z.B. für den Bereich der Durchlässigkeit vor allem größere Universitäten –, durchaus eine Initialwirkung für die Entwicklung und Implementierung entsprechender Angebote und Strukturen gehabt.

Zu erwähnen sind auch die Erfolge des inzwischen abgeschlossenen Projekts nexus der HRK, das sich unter anderem für die Themen Mobilität und Durchlässigkeit stark gemacht hat und Hochschulen als Ansprechpartner mit Expertise und Angeboten zur Verfügung stand.[2] Ganz zentral waren dabei die Entwicklung von Leitlinien und Handreichungen sowie die Dokumentation guter Beispiele aus der Praxis. Das Nachfolgeprojekt MODUS der HRK hat sich zum Ziel gesetzt, speziell an diese beiden Themenbereiche anzuknüpfen, die über die letzten Jahre gewonnene Expertise auszuweiten und auf die Bedarfe der Hochschulen zugeschnittene Informations-, Unterstützungs- und Beratungsangebote zu entwickeln. Hierfür steht die Frage im Raum, welche Bedarfe sich identifizieren lassen und welche strategischen Maßnahmen sich für eine optimierte Anerkennungs- und Anrechnungspraxis anbieten.

Dieser Beitrag greift einige dieser Bedarfe bzw. „Verbesserungspotenziale“, die im Rahmen der Auftaktveranstaltung des Projekts MODUS der HRK diskutiert worden sind, auf und schlägt darauf bezogene Strategien für eine optimierte Praxis vor. Dabei ist eine Konvergenz beider Verfahren – Anerkennung und Anrechnung – allerdings vorrangig auf einer strukturellen Ebene denkbar; auf der inhaltlichen Ebene unterscheiden sich die Verfahren zu deutlich und sollten diesbezüglich getrennt voneinander betrachtet werden. Aus diesem Grund rückt die strukturelle Ebene in den Fokus, wenn nachfolgend von Strategien für eine optimierte Anerkennungs- und Anrechnungspraxis die Rede ist. Es gilt daher aufzuzeigen, an welchen Stellen (sich wandelnde) Bedarfe für die Anerkennungs- und Anrechnungspraxis erkennbar sind und mit welchen Strategien diesen Bedarfen begegnet werden sollte, um Lösungen für die Praxis anbieten zu können. Die aufgeworfenen Aspekte sollen außerdem Gelegenheit bieten, an diese Bedarfe anzuknüpfen und darauf bezogene Unterstützungsangebote zwischen dem Projekt MODUS und den Hochschulen abzustimmen. Die hier vorgeschlagenen Strategien sind freilich noch weiter mit Leben zu füllen und bieten allenfalls eine erste grobe Orientierung.

Beratung und Information

Es ist vielfach deutlich geworden, dass ein Ausbau bereits vorhandener Beratungs- und Informationsangebote für alle Akteursgruppen innerhalb der Hochschule (Studierende, Lehrende, Verwaltungs- und Fakultätsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Hochschulleitungen) angezeigt ist, um den häufig zitierten „Kulturwandel“[3] zu erreichen. Dazu gehört, dass alle Akteure fundierte Kenntnisse zum Thema benötigen, damit Verfahren in der Praxis reibungslos(er) gelingen können und insgesamt mehr Akzeptanz erreichen. Hierbei kann in Anlehnung an Hanft u.a. (2014) festgestellt werden: „Anrechnung [und Anerkennung, Anm. d. Verf.] in Deutschland bewegt sich im Spannungsfeld von Relevanz, Ignoranz und Akzeptanz“[4]. Hierbei erscheint es auch notwendig, interne und externe Interessen stärker zusammenzuführen. Damit gemeint sind Akteure in der Hochschule, die in unterschiedlichen Funktionen innerhalb eines Anerkennungs- oder Anrechnungsverfahrens involviert sind (interne Interessen) sowie Akteure außerhalb der Hochschule, wie z.B. Studieninteressierte sowie Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Bildung (externe Interessen). Die Interessen sollten möglichst effizient gebündelt werden, um Verfahren zu ermöglichen, die qualitätsgesichert, transparent und ressourcenschonend sind.

Standardisierung

Ebenso bedarf es verstärkter Anstrengungen zur Entwicklung standardisierter Abläufe, die den Ansprüchen einer Qualitätssicherung und der Beratung Studieninteressierter genügen. Hierbei ist zu bedenken, dass sich z.B. beruflich Qualifizierte nicht immer ihrer anrechenbaren Kompetenzen bewusst sind und dies eine z.T. intensive Beratung notwendig macht. Einerseits sind solche Prozesse arbeitsintensiv, wenn standardisierte Abläufe fehlen; andererseits können Ansprüche an standardisierte Verfahren auch mit den Ansprüchen an eine individuelle Betreuung und Beratung und mit den Ansprüchen an eine interne Qualitätssicherung konfligieren.

Es bedarf darüber hinaus valider Kriterien und Standards für die Anerkennung, Anrechnung und Zertifizierung digitaler Lehr- und Lernangebote. Hier ist z.B. zu fragen, wie digitale Lehr- und Lernangebote gestaltet werden sollen, damit die damit erzielten Lernergebnisse anerkannt bzw. angerechnet werden können. Dieser Bereich wird gerade in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie, in der Hochschullehre vielfach online stattfindet, vermutlich noch an Bedeutung gewinnen. Bemühungen in diese Richtung sollten aber auch „post Corona“ forciert werden, um die damit einhergehenden Chancen für das deutsche Hochschulsystem – z.B. Effizienzgewinne für die Hochschullehre bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Hochschulbildung – strategisch zu nutzen.

Darüber hinaus sollte über die Möglichkeit einer Vereinheitlichung der entwickelten Systematiken nachgedacht werden, um Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren auch institutionenübergreifend zu ermöglichen. Kooperative Lösungen z.B. zwischen einzelnen (Partner-)Hochschulen oder mit außerhochschulischen Partnern, die allerdings kosteneffizient und ressourcenschonend auszugestalten wären, könnten hierbei unterstützend wirken. Die bereits entwickelten und z.T. implementierten Methoden und Instrumente der Anerkennung und Anrechnung bedürfen insgesamt einer stärkeren Verbreitung innerhalb und außerhalb der Hochschule.

Digitale Infrastrukturen

Zunehmend bedeutsam werden auch digitale (Lern-)Infrastrukturen an den Hochschulen. Hier scheint es geboten, vorhandene Infrastruktur-Angebote an die Anforderungen eines Studiums, das nicht oder nur teilweise in Präsenz stattfindet (z.B. berufsbegleitendes Studium, Zertifikatsstudium, grundständige Online-Lehre) durch eine Erweiterung oder Erneuerung von flexiblen Lernmanagementsystemen anzupassen. Angestrebt werden sollte zudem eine übergreifende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, die eine automatisierte Anrechnung und Anerkennung extern erbrachter Leistungen sowie die Verwaltung auch nicht-traditioneller Studierender (z.B. Zertifikatsstudierende) ermöglicht bzw. vereinfacht. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, Datenbanken mit vergleichbaren Anerkennungs- oder Anrechnungsergebnissen auf- bzw. auszubauen und diese für alle Interessierten transparent zur Verfügung zu stellen.

Nachhaltigkeit und Profilbildung

Für eine strategische – und das heißt auch nachhaltige – Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennungs- und Anrechnungspraxis braucht es zudem eine finanzielle und personelle Absicherung im Hochschulbetrieb. Häufig werden diese Aufgaben „on top“ mit relativ wenigen Ressourcen an den Hochschulen gestemmt, mitunter zulasten der Qualität der Verfahren. Dabei erscheint es wichtig, gezielt geschultes Personal einzusetzen, um die Verfahren der Anerkennung und Anrechnung transparent, adressatengerecht und ressourcenschonend durchzuführen.

Strukturbildende oder die bestehenden Strukturen re-organisierende Maßnahmen (z.B. Einführung neuer Infrastrukturen) sollten möglichst auch auf die Profilbildung einer Hochschule wirken, also beispielsweise in Hinblick auf Internationalisierungsbestrebungen oder die Förderung lebenslangen Lernens („third space“) und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Dabei sollte im Blick behalten werden, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nur nachhaltig wirken können, wenn neben einer langfristig angelegten Finanzierung auch eine geeignete Strategiebildung und sinnvolle Vernetzung umgesetzt werden. Bislang beschränken sich die Aktivitäten der Hochschulen in den genannten Bereichen noch zu sehr auf punktuelle Initiativen, die nicht oder kaum systematisch miteinander verbunden sind. Es braucht daher Strukturen und Prozesse an den Hochschulen, die diesen Anforderungen besser gerecht werden können. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich die Zahl der Anträge auf Anrechnung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten absehbar erhöhen und die Zahl berufsbegleitend Studierender steigen wird – d.h. auch, dass ein erhöhter Bedarf an akademisch qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahrscheinlich ist. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird also ein Thema bleiben, das die Hochschulen auch in Zukunft – wenn nicht sogar in verstärktem Maße – beschäftigen wird. In welche Richtung sich die (internationale) Mobilität der Studierenden bewegt, bleibt, sicherlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, abzuwarten. Festgestellt werden kann, dass die Hochschulen in Deutschland in Teilen gewappnet sind, um auf die Erfordernisse beider Bereiche, Durchlässigkeit und Mobilität, angemessen zu reagieren; ein Ausbau der Anstrengungen durch eine optimierte Anerkennungs- und Anrechnungspraxis scheint dennoch geboten.

 

[1] Vgl. https://www.qualitaetspakt-lehre.de/ sowie https://www.wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de/ (letzte Zugriffe: 17.02.2021). Beide Bund-Länder-Programme endeten zum 31.12.2020.

[2] Vgl. https://www.hrk-nexus.de/ (letzter Zugriff: 17.02.2021). Das Projekt endete zum 30. April 2020.

[3] Vgl. z.B. Hanft, Anke, Müskens, Wolfgang (2019): Anerkennung und Anrechnung beruflicher Qualifikationen und Kompetenzen im Hochschulbereich. In: Hemkes, Barbara, Wilbers, Karl, Heister, Michael (Hrsg.): Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung, S. 195.

[4] Vgl. Hanft, Anke, Brinkmann, Katrin, Gierke, Willi B., Müskens, Wolfgang (2014): Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen in Studiengängen. Studie: AnHoSt „Anrechnungspraxis in Hochschulstudiengängen“, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, S. 91.


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